Anschlußheilbehandlung - AHB
Antragstellung
Eine AHB folgt auf eine stationäre Akutbehandlung und wird durch das jeweilige Krankenhaus beantragt.
Die Zuständigkeit des Kostenträgers ergbit sich aus dem Sozialgesetzbuch VI. Danach ist bei berufstätigen Personen die Rentenversicherung in der Regel dann zuständig, wenn durch eine Rehabilitation Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit abgewendet werden können.
Dies gilt im Allgemeinen nicht z.B. für Sportverletzungen.Berentete Patienten fallen generell in die Zuständigkeit der GKV.
Grundsätzlich kann der Antrag bei jedem Kostenträger eingereicht werden.
Die Berufsgenossenschaft hat ihre Zuständigkeit bei allen Verletzungen im beruflichen Zusammenhang incl. der Fahrten zum und vom Dienst.
Die Leibniz Klinik GmbH hat die Zulassung aller Berufsgenossenschaften und aller gesetzlichen Krankenversicherungen für die ambulante muskuloskelettale und rheumatologische Rehabilitation / AHB.
Ambulante Rehabilitation
Spezifischer Vorteil der ambulanten Rehabilitation ist die Wohnortnähe. Die Vorteile der stationären Unterbringung wie eine Rundumversorgung sind in der Nachbehandlung orthopädisch-traumatologischer Fälle u.U. nicht erforderlich. Die sehr strengen personellen und gerätetechnischen Voraussetzungen der ambulanten Rehabilitation gewährleisten bei verantwortungsvoller Durchführung hervorragende Nachbehandlungsergebnisse.
Die Leibniz Klinik GmbH stellt in Kooperation mit der Universität Leipzig für die ambulante muskulo-skelettale und rheumatologische Rehabilitation beste Voraussetzungen bereit, von einem isokinetischen Gerätepark bis hin zu Bewegungsbad, Gegenstromanlage, Schwimmtherapie auf der 50m-Bahn sowie einer in die großen Leipziger Parks eingebetteten Gesamtstruktur. Die Versorgung ist in universitäre Strukturen integriert und daher besonders vielfältig.